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   BGH, 29.08.1967 - 5 StR 384/67   

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https://dejure.org/1967,1244
BGH, 29.08.1967 - 5 StR 384/67 (https://dejure.org/1967,1244)
BGH, Entscheidung vom 29.08.1967 - 5 StR 384/67 (https://dejure.org/1967,1244)
BGH, Entscheidung vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67 (https://dejure.org/1967,1244)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes in Tateinheit mit Notzucht mit Todesfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 46, 52, 177, 178, 211 Abs. 1

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 29.08.1967 - 5 StR 384/67
    Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes tötet (vgl. hierzu BGHSt 19, 101, 105) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63].

    An sich, nicht zu beanstanden - auch nach Auffassung der Bundesanwaltschaft - ist die tateinheitliche (vgl. hierzu BGHSt 19, 101, 106) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63] Verurteilung wegen Notzucht mit Todesfolge.

  • BGH, 27.06.1967 - 5 StR 266/67

    Kenntnis der möglichen Folgen einer Handlungsweise und Billigung dieser Folgen

    Auszug aus BGH, 29.08.1967 - 5 StR 384/67
    Auch hat der Senat mehrfach, zuletzt in der Sache 5 StR 266/67 vom 27. Juni 1967 (unveröffentlicht) ausgeführt, daß "es sich bei der Kenntnis der möglichen Folgen einer Handlungsweise einerseits und der Billigung dieser Folgen andererseits um zwei selbständige Voraussetzungen des bedingten Vorsatzes" handelt.
  • BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71

    Vornahme einer Tötungshandlung durch den Angeklagten zur Befriedigung seines

    Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet nicht nur der sogenannte Lustmörder, der schon im Tötungsakt geschlechtliche Befriedigung sucht, oder derjenige, der seine Geschlechtslust an der Leiche befriedigen will (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]), sondern auch der Täter, der gegen sein Opfer Gewalt anwendet, um seine Geschlechtslust ungestört befriedigen zu können, und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge billigend in Kauf nimmt (BGHSt 19, 101, 105 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16).

    Bei einem Würgevorgang von mehreren Minuten liegt an sich schon eine tödliche Wirkung so nahe, daß eine besondere Feststellung, der Täter habe den Tod des Opfers gebilligt, in der Regel nicht erforderlich wäre (BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67 - insoweit bei Dallinger a.a.O. nicht mitgeteilt); hier hat sich das Schwurgericht überdies unter sorgfältiger Abwägung mehrerer Sachverständigengutachten - darunter eines Sexualwissenschaftlers - die Überzeugung gebildet, daß der Angeklagte auch subjektiv in der Lage war, die Folgen seines Handelns zu erkennen.

    Auch wenn sich das Glied des Täters schon in der Scheide des Opfers befindet, ehe der Täter mit der Gewaltanwendung beginnt, um den Beischlaf nunmehr gegen den Widerstand der Frau fortzusetzen, wird der Tatbestand der Notzucht vollendet (BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67).

  • BGH, 16.04.1969 - 4 StR 83/69

    Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit vollendeter Notzucht -

    Für den Tatbestand der Notzucht genügt es, daß der Täter mit der Gewaltanwendung zu einem Zeitpunkt beginnt, in dem sich sein Glied bereits in der Scheide seines Opfers befindet, er also den Beischlaf gegen den dabei einsetzenden Widerstand des Opfers fortsetzt (BGH 2 StR 60/60 vom 2. März 1960; 5 StR 384/67 vom 29. August 1967 bei Dallinger MDR 1968, 16).
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